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Heilpraktiker / Psychotherapie 2009/10

Was ist das: Heilpraktiker/in für Psychotherapie?

Als Heilpraktiker/Heilpraktikerin für Psychotherapie dürfen Sie selbstständig eine Praxis führen und psychotherapeutisch arbeiten. Sie dürfen ein Honorar für Ihre therapeutische Sitzung nehmen und Ihre Patienten dürfen mit den privaten Krankenkassen abrechnen.

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um für die Prüfung zugelassen zu werden?

Für die Zulassung ist es erforderlich, dass Sie über 25 Jahre alt sind, zumindest einen Hauptschulabschluss vorweisen, von ihrem Hausarzt ein Attest vorlegen können, das bescheinigt, dass Sie frei von schweren Krankheiten sind.
Ihr polizeiliches Führungszeugnis muss in Ordnung sein. Ihre berufliche Vorbildung ist nicht relevant für die Zulassung zur Prüfung.

Für Ihre psychotherapeutische Tätigkeit in Deutschland brauchen Sie gemäß des 1999 verabschiedeten Psychotherapeutengesetzes eine "Erlaubnis" Ihres Gesundheitsamtes, wenn Sie nicht Arzt/Ärztin, approbierte/r Psychotherapeut/in oder schon Heilpraktiker/in sind. Eine berufliche psychotherapeutische Tätigkeit in Deutschland ist ohne diese Überprüfung durch das Gesundheitsamt nicht erlaubt und wird strafrechtlich verfolgt, wenn sie nicht vorliegt. Zu bedenken ist, dass jede Art von Gesprächs- oder Körperarbeit, die psychische Prozesse in Gang setzen - selbst das Coaching - psychotherapeutische Arbeit ist. Mit der Erlaubnis des Gesundheitsamtes "Heilpraktiker-Psychotherapie" sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite.

Die Prüfung ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt. In einigen Bundesländern wie etwa in Niedersachsen wird auf eine schriftliche Prüfung, einem Multiple-Choice Fragenkatalog von 28 Fragen, verzichtet. Die Durchführungsbestimmungen für diese Überprüfungen sind zwar von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich: Die Fragenkataloge zu den Sachgebieten sind sich aber sehr ähnlich, weil das zu grunde liegende Basiswissen das Gleiche ist.

 

Was erwartet Sie bei Ihrer Überprüfung?

In vielen Gesundheitsämtern wird mündlich und schriftlich geprüft. Die schriftliche Überprüfung umfasst in der Regel 28 Multiple-choice-Fragen zu psychopathologischen Phänomenen und Therapieverfahren. Die Prüfungskomission setzt sich zusammen aus einem Juristen, einem Psychiater und einem Psychologen. Die mündlichen Überprüfung (ca. 40 Minuten) ist kein reines Abfragen von Wissen, sondern sie stellt ein Gespräch dar, in dem weniger die Kenntnisse einer psychotherapeutischen Ausbildung verlangt werden, sondern primär Kenntnisse auf dem Gebiet der medizinischen seelischen Krankheitslehre sowie einige Rechtskenntnisse. Die Überprüfung enthält immer spezifische Fragen zu Krankheisbildern, zur Anatomie, Pharmakologie, zu der Erhebung des psychischen Befundes und zur Diagnoseerstellung.

Meistens wird zu Beginn der Prüfung nach Ihrer Motivation gefragt, warum Sie psychotherapeutisch arbeiten möchten. Ihre Antworten stellen Impulse für das weitere Gespräch dar. Anhand von Fallbeispielen aus der Praxis sollen Sie beweisen, ob Sie affektive oder organisch psychische Störungen von allgemeinen psychischen Krankheitsbildern zu unterscheiden vermögen, ob Sie eine Diagnose stellen können und ob Sie in der Lage sind, Behandlungswege aufzuzeigen. Vor allem sollten Sie darüber Bescheid wissen , wie Sie sich in einer Krisensituation bei Suizidalität oder in einem Notfall in der Praxis verhalten und welche rechtlichen Bestimmungen es für eine Einweisung in eine psychiatrischen Klinik gibt. Die Überprüfung soll im wesentlichen sicherstellen, dass Sie "keine Gefahr für die Volksgesundheit" darstellen und sich Ihrer Sorgfaltspflicht bewusst sind.

 

Brauchen Sie Ausbildungsnachweise?

Gesetzlich nicht geregelt ist die Ausbildung. Wie Sie sich Ihr Wissen für die Prüfung aneignen ist für das Prüfungskomitee unerheblich. Die Hauptsache ist, dass Sie über das Basiswissen Bescheid wissen. Die Vorbereitung dauert in privaten Schulen oder bei der VHS in der Regel zwei Jahre und ist mit erheblichen Kosten verbunden. Da das Wissen autodidaktisch zu lernen ist, stellt ein klar strukturierter Fernlehrgang eine kostengünstige Alternative zu den Angeboten externer Ausbildungsinstitutionen dar.

Fernstudiengänge mit Zertifikat
Heilpraktiker / Psychotherapie 2009/10

Lehr- und Lernmaterialien
Autorin: Karin Isikli - Pädagogin, Heilpraktikerin (Psychotherapie)

 

Alles in Einem – Eines in Allem

Kompaktfernlehrgang 2009/10 mit Zertifikat Nr.: 4952-01

Der Kompaktfernlehrgang Heilpraktiker / Psychotherapie 2009/10 für die Ausbildung zum Heilpraktiker für Psychotherapie umfasst die Sachgebiete der relevanten Prüfungsthemen, die herkömmlichen und aktuellen Amtsarztfragen und -antworten mit Fallbeispielen aus der Praxis sowohl für die mündliche als auch schriftliche Prüfung für Ihre Überprüfung beim Gesundheitsamt.

Die komplexen Themenbereiche sind klar strukturiert und leicht verständlich zusammengefasst. Verknüpfungen und Querverbindungen der Bereiche untereinander tragen dazu bei, dass der „rote Faden“ klar zu erfassen ist und Sie bequem zu Hause lernen können.

Der Amtsarzt-Fragen-Antwort-Katalog für die mündliche und schriftliche Prüfung ist in die Sachgebiete des Kompaktfernlehrganges integriert.
Das Wesentliche ist didaktisch und methodisch so transparent zusammengefasst, dass sich autodidaktisches Lernen anbietet. Auf weitere Basisliteratur oder an der Teilnahme eines Kurses kann verzichtet werden.

Das Zertifikat bescheinigt Ihnen als Dokument die Teilnahme an
diesem Kompaktfernlehrgang. Ihr Name und die prüfungsrelevanten Themenbereiche sind auf dieser Urkunde aufgeführt.